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Schutzkonzept

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Formen sexualisierter Gewalt
  3. Täterstrategien
  4. Risiko-/Situationsanalyse
  5. Persönliche Eignung
  6. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
  7. Verhaltenskodex
  8. Beschwerdewege
  9. Qualitätsmanagement
  10. Aus- und Fortbildung
  11. Maßnahmen zur Stärkung
  12. Schlusswort
  13. Anlagen

 

1.Einleitung

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in unserer Pfarrgemeinde bestmöglich zu gewährleisten, ist jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter gefordert, die Prävention von sexualisierter Gewalt zu einem wichtigen Bestandteil ihrer/ seiner Arbeit zu machen.

Dabei geht es um wirksame Schutzmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen, in unseren Vereinen und Verbänden und es geht nicht zuletzt um schnelle und kompetente Hilfe, wenn Kinder oder Jugendliche in oder außerhalb unserer Pfarrgemein de von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

Dieser Schutz und diese Hilfe gründen auf unserem christlichen Auftrag, der in einer Haltung von Wertschätzung und Respekt den Menschen gegenüber lebendig wird und eine Kultur der Achtsamkeit in unserer Pfarrgemeinde entstehen lässt.

Daher ist es unserer Pfarrei und allen darin Mitwirkenden ein zentrales Anliegen, diese Kul-tur der Achtsamkeit und durch ein sensibilisiertes Hinhören und Hinsehen zu fördern und zu schulen, so dass unsere Pfarrei kein Tatort sexueller Gewalt wird und Betroffene angemessene Hilfe finden können.

Hierbei hilft auch das folgende erarbeitete „Institutionelle Schutzkonzept“ (kurz ISK).

Grundlage für das ISK ist eine durchgeführte Risiko- und Situationsanalyse durch eine Projektgruppe, bestehend aus Diakon Manfred Wissing, Verbundleiterin Maria Schneider und Leiterin des K.O.T. Jugendheim Altenberge, Ulla Wilken.

Die sich aus dieser Analyse ergebenden Ergebnisse wurden in das ISK eingearbeitet. Das erstellte und verabschiedete Schutzkonzept wird auf der Homepage veröffentlicht und ein ausgedrucktes Exemplar liegt im Pfarrbüro zur Einsicht aus. Des Weiteren werden jede/jeder Hauptamtliche sowie die Leitungen der betroffenen Kindergärten, Gruppen, Vereine und Verbänden ein Exemplar ausgehändigt bekommen.

Abgespeichert wird das ISK im Pfarrbüro.

 

2. Formen sexualisierter Gewalt

Um zu wissen, wie sexualisierter Gewalt vorgebeugt werden kann, ist es notwendig, zu klä-ren, was fachlich mit sexualisierter Gewalt gemeint ist.

Es werden drei Abstufungen sexualisierter Gewalt unterschieden:

 

Grenzverletzungen

„Grenzverletzungen beschreiben ein einmaliges oder maximal gelegentliches unange-messenes Verhalten, das zumeist unbeabsichtigt geschieht. Häufig geschehen diese aufgrund fehlender persönlicher oder fachlicher Reflexion oder weil, besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, konkrete Regelungen für bestimmte Situationen nicht klar und transparent gemacht wurden.“

Grenzverletzungen sind nicht immer strafrechtlich relevante Tatbestände, da die Grenzen oft fließend und für Außenstehende nicht immer eindeutig zu erkennen sind.

Beispiele für Grenzverletzungen können sein:

 

  • Missachtung persönlicher Grenzen wie eine Umarmung oder auf den Schoß nehmen  kleinerer Kinder, obwohl dieses dem Gegenüber offensichtlich unangenehm ist oder in der Situation in dieser Form nicht angemessenerscheint
  • Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle zum Beispiel durch ein unangemessenes Gespräch über das eigene Sexualleben
  • Missachtung von Persönlichkeitsrechten wie durch die Veröffentlichung von Fotos im Handy oder im Internet ohne Erlaubnis
  • Missachtung der Intimsphäre zum Beispiel durch verpflichtendes Umziehen in einer Sammelumkleide, obwohl sich ein Kind lieber in einer Einzelkabine umziehen möchte
  • Versenden von grenzüberschreitenden Nachrichten oder Botschaften in den sozialen Medien wie z.B. WhattsAPP oder Instagram Sexuelle Übergriffe„Sexuelle Übergriffe sind klare Hinwegsetzungen über gesellschaftliche Normen, insti-tutionelle Regeln, fachliche Standards und die individuellen Grenzen und verbale, non-verbale oder körperliche Widerstände der Opfer. Sie geschehen nicht zufällig oder aus Versehen; sie sind zielgerichtet und in der Regel nicht einmalig.“

    Beispiele für sexuelle Übergriffe sind:

 

  • Einstellen von sexualisierten Fotos ins Internet oder sexistisches Manipulieren von Fotos (Bsp: Einfügen von Portraitaufnahmen in Fotos nackter Körper in sexueller Pose)
  • Wiederholte, vermeintlich zufällige Berührung der Brust oder der Genitalien (Bsp: bei Pflegehandlungen, bei Hilfestellungen im Sport)
  • Wiederholte abwertende sexistische Bemerkungen über die körperliche Entwicklung junger Menschen, sexistische Spielanleitungen (Bsp: Pokern oder Flaschendrehen mit Entkleiden)
  • Wiederholte Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (Bsp: Gespräche über das eigene Sexualleben, Aufforderungen zu Zärtlichkeiten) Sexueller Missbrauch„Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.“

    Bei sexuellem Missbrauch handelt es sich immer um eine Straftat (§§ 174 ff. StGB).

    Beispiele für sexuellen Missbrauch sind:

 

  • Vergewaltigung
  • sexuelle Nötigung
  • Kinderpornographie
  • Exhibitionismus3. Täterstrategien

    Keinem Menschen kann man ansehen, ob er oder sie ein Täter ist und Kinder missbraucht. Daher ist es wichtig, sich mit den Strategien von Tätern / Täterinnen auseinanderzusetzen.

    Täter / Täterinnen

 

  • suchen gezielt die Nähe zu Kindern und Jugendlichen, auch in entsprechenden Ar-beitsfeldern, und engagieren sich häufig überdurchschnittlich
  • suchen häufig emotional bedürftige Kinder und Jugendliche aus und bauen ein Ver-trauensverhältnis zu diesen möglichen Opfern auf
  • versuchen im Rahmen einer „Anbahnungsphase“ durch besondere Zuwendung, Aktionen oder Unternehmungen, eine besondere Beziehung zum möglichen Opfer aufzubauen und seine Arglosigkeit zu erhöhen
  • „testen“ meist nach und nach die Widerstände der Kinder / Jugendlichen, ehe sie gezielt Gelegenheiten für schwerere Übergriffe schaffen
  • machen ihre Opfer durch Erzeugung von Verunsicherungen („Das ist alles ganz normal.“) und Schuldgefühlen („Das ist doch alles deine Schuld.“) sowie durch Drohungen (Isolation/ Ausstoßung, öffentliche Bloßstellung, Zerstörung der Familie, körperliche Gewalt…) gefügig und sichern sich deren Verschwiegenheit. Dabei nutzen sie gezielt Loyalitäten („Du hast mich doch lieb.“, „Wenn du was erzählst, komme ich ins Gefängnis.“) und Abhängigkeiten des Opfers aus.Die Täter handeln in der Regel nicht spontan, sondern planen bewusstGelegenheiten, um sich Kindern und Jugendlichen zu nähern. Die Täter nehmen dabei nicht nur das potentielle Opfer in den Blick, sondern auch deren Umfeld (Familie, Leiterrunde, Gemeinde…), um auch dieses zu täuschen und eine Aufdeckung zu erschweren. Dabei nutzen sie kollegiale, famili-äre und vertrauensvolle Strukturen in Institutionen aus, um an die Opfer zu kommen.4. Risiko-/Situationsanalyse

    In der Projektgruppe sind aus der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Altenberge Personen vertreten, die insbesondere in den Bereichen tätig sind, in denen ein reger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht. Aus der Projektgruppe heraus wurde für die Bereiche Kindertagesstätten und Jugendheim die gewünschte Risiko- und Situationsanalyse betrieben.

    Zudem wurden die Priester, der Pastoralreferent, der die Katechese vorbereitet und durchführt, ein Ständiger Diakon, der Kirchenmusiker sowie die Pfarrsekretärinnen befragt, wo sie in ihrer Arbeit bzw. bei der Nutzung dienstlicher oder privater Räumlichkeiten risikobehaftete Ansatzpunkte sehen, die sexuelle Handlungen gegenüber Kindern und Jugendlichen möglich machen oder erleichtern könnten.

    Hierbei ergaben sich folgende, beachtenswerte Anhaltspunkte:

     

    Risikozeiten

    Als Risikozeiten sind vor allem der Abend, die Nacht und die Zeiten an Wochenenden definiert worden.

     

    Risikoobjekte:

    KOT-Jugendheim

    Gruppenräume, Flure, Toiletten

     

    Karl-Leisner-Haus

    Bücherei, Küche, Chorraum, Gemeindesaal, Bastelraum, Toiletten, Büro, Dachboden und Keller

     

    Kirche St. Johannes Baptist

    Sakristei, Alte Sakristei, Orgelbühne, Toilette, Beichtzimmer, Beichtstuhl

     

    Kirche St. Johannes Nepomuk

    Sakristei, Orgelbühne

     

    Pfarrhaus

    Pfarrbüro, Kopierraum, Sitzungszimmer, Toilette, Küche, Wohnung des Pfarrers, Dachboden und Keller

     

    Kaplanei

    Gemeinderaum, Küche, Büro, Verbundleitung, Wohnung Pfarrer, Dachboden und Keller

     

    Pfarrheim Hansell

    Küche, Gruppenräume, Toiletten, Flure

     

    Kindertagesstätten

    Büro, Gruppenräume, Toiletten, Wickelräume, Ruheräume, Flure, sonstige Räume wie z.B. Abstellräume, Spielplätze

     

    Edith-Stein-Haus

    Sakristei, Toiletten

     

    Kraftfahrzeuge

    Gemeindebulli, Privatfahrzeuge der Haupt- und Ehrenamtlichen

     

    Zudem sind weitere Objekte wie die Ferien- und Lagerunterkünfte sowie Orte mit Übernachtungsmöglichkeiten bei Firm- oder Erstkommunionfahrten sowie Sportstätten (Hallenbad, Sporthalle) in den Blick zu nehmen.

    Die Einladungen von Kindern und Jugendlichen in die Privaträume von Haupt- und Ehrenamtlichen sollte gut bedacht und geprüft werden.

    Im Rahmen einer Begehung sollten mit den Kindern und Jugendlichen in den kircheneigenen Räumen sogenannte „Angsträume“ von diesen benannt werden können.

     

    Risikofaktoren

    Die Belegung der Räume der Pfarrgemeinde, insbesondere im Karl-Leisner-Haus (Pfarrheim) und im KOT (Jugendheim), ist nicht in einer zentralen Übersicht im Pfarrbüro nachvollziehbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Pfarrgemeinde keine Überblick darüber hat, wer welche Schlüssel für Räume der Kirchengemeinde im Besitz hat und nutzt. Dieser fehlende Überblick und die sich daraus ergebende mangelhafte Kontrolle sorgt dafür, dass die Nutzung von Räumlichkeiten durch „Jedermann/Jedefrau“, ob berechtigt oder nicht,  unkontrollierbar möglich ist.

    In der Messdiener- und Pfadfinderarbeit finden die entsprechenden Gruppenstunden im Karl-Leisner-Haus oder in der Kaplanei statt. Manche Aktivitäten werden auch außerhalb von Gebäuden z.B. auf dem Abenteuerspielplatz, auf dem Kirchplatz oder im Wald ausgeführt.

    Das Üben der Messdiener findet in der Kirche oder in der Sakristei statt. In diesen Fällen sind Einzelübungen für einzelne Messdiener oder Messdienerin durch Mitarbeiter der Kirchengemeinde auf jeden Fall zu vermeiden. Ungefragtes Zurechtziehen der Gewänder ist zu unterlassen.

    Die Fahrten zu einzelnen Veranstaltungen finden mit dem Gemeindebulli oder mit Privatfahrzeugen statt. Fahrten mit einzelnen Kindern/Jugendlichen oder Schutzbefohlenen sollten, soweit möglich, vermieden werden.

    Die Lager der Messdiener und Pfadfinder finden außerhalb von Altenberge in Zelten oder festen Gebäuden wie Schützenhallen statt. Durch die räumliche, aber auch emotionale Nähe zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen und die Dauer der Begleitungen, sei es in der Gruppenarbeit oder in den Lagern, ist eine Präventionsschulung für alle Leiter bzw. Mitarbeiter in diesen Tätigkeitsfeldern unverzichtbar.

    Die Chorarbeit und die kindliche Musikfrüherziehung werden durch den Kirchenmusiker und die Chorleiterin durchgeführt. Eine Probe mit einzelnen Kindern sollte grundsätzlich vermieden werden.

    Die Katechese mit den Erstkommunionkindern und den Firmlingen findet über mehrere Wochen in Kleingruppen statt und beinhaltet ebenfalls eine große emotionale und räumliche Nähe zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Insbesondere an den beiden Firmwochenenden an Orten außerhalb der Pfarrgemeinde könnten entsprechende Anbahnungsversuche unternommen und Gelegenheiten zu einem nicht angepassten oder missbräuchlichen  Verhalten geschaffen werden.

    Sowohl in der Kommunion- als auch in der Firmvorbereitung wird in Groß- und Kleingruppen bzw. in Projekten gearbeitet. Die Vorbereitung und Begleitung von einzelnen Kindern und Jugendlichen sollte soweit wie möglich vermieden werden.

    Die jährliche Sternsingeraktion wird durch Haupt- und Ehrenamtliche durchgeführt und begleitet. Hierbei ist besonders die immer wieder angebotene Dankeschönaktion im Hallenbad zu beachten, weil hier neben der Nähe zu den Kindern noch deren anlassbedingte Badekleidung im Hinblick auf Tatgelegenheiten animierend, zumindest bei Hilfestellungen irreführend, wirken kann.

    Während die Firmkatecheten im Rahmen ihrer Gruppenleiterausbildung eine Präventionsschulung durchlaufen haben, haben die Erstkommunionkatecheten und das Sternsingerteam eine solche Schulung bisher nicht erhalten. Die Erstkommunionkatecheten wurden im Rahmen der Katechesevorbereitung in dieser Frage sensibilisiert.

    Bei dem Jugendverband der KLJB ist nicht bekannt, wer als Leiter oder Vorstand die entsprechenden Schulungen besucht hat.

    Ob die verantwortlichen Mitarbeiterinnen der Bücherei geschult sind, ist derzeit nicht bekannt und sollte im Zusammenhang mit der Grundsatzfrage, in welcher Form diese Ehrenamtlichen zu schulen sind, geklärt werden.

    Die dauerhafte Schulung dieser Ehrenamtlichen bleibt eine wiederkehrende Herausforderung. Die Art und Weise ist noch zu klären, wie diese Analyse zeigt.

     

    5. Persönliche Eignung

    Personen, die in unserer Kirchengemeinde Aufgaben übernehmen, müssen dafür nicht nur fachlich geeignet sein, sondern auch über eine persönliche Eignung verfügen, und sie dürfen keine Straftaten im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 PrävO verübt haben.

    Um die persönliche Eignung sicherzustellen, geht die Kirchengemeinde St. Johannes Baptist aktiv folgende Schritte:

    Haupt- und Nebenberufliche, dauerhaft beschäftigte Honorarkräfte

    Die Prävention sexualisierter Gewalt wird in Bewerbungs- und Personalgesprächen thematisiert.

    Die für uns haupt- und nebenberuflich tätigen Personen sowie dauerhaft beschäftigte Honorarkräfte unterschreiben eine Selbstauskunftserklärung (Anlage 1) sowie die Erklärung zum  Verhaltenskodex (Anlage 3) der Kirchengemeinde. Alle haupt- und nebenberuflich tätigen Personen unserer Kirchengemeinde werden zum Thema „sexualisierte Gewalt“ regelmäßig geschult.

    Ehrenamtliche

    Die Verantwortung für den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten liegt zunächst beim leitenden Pfarrer. Er delegiert die Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung an die leitenden Verantwortlichen der Gruppierungen der Kirchengemeinde.

    Vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit muss ein Gespräch geführt werden, in dem auch die Prävention gegen sexualisierte Gewalt thematisiert wird und auf die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung hingewiesen wird.

    Ehrenamtlich engagierte Personen unterzeichnen die Erklärung zum Verhaltenskodex der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Altenberge.

    Der Verhaltenskodex (Anlage 2) wird allen Haupt- und Ehrenamtlichen ausgehändigt.

     

    6. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung

    Erweitertes Führungszeugnis

    Jeder haupt- und nebenamtlich Tätige in unserer Pfarrei, der im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun hat, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt für alle, die länger als drei Monate in ihrem Bereich tätig sind. Dies gilt auch für Ehrenamtliche in der Pfarrei, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Minderjährige oder schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit, der Katechese und der von der Pfarrei organisierten Ferienfreizeiten oder die vergleichbare Kontakte zu ihnen haben, ein Erweitertes Führungszeugnis den Verantwortlichen der entsprechenden Arbeitsbereiche vorzulegen.

    Selbstauskunftserklärung (Selbstverpflichtungserklärung)

    Über das erweiterte Führungszeugnis hinaus werden gemäß § 5 der Präventionsordnung alle hauptamtlich, nebenamtlich und Ehrenamtlich tätige Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun haben, aufgefordert, einmalig eine Selbstauskunfts-erklärung zu unterschreiben. Diese wird vom kirchlichen Rechtsträger verwaltet und aufbewahrt, gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

    Die Selbstauskunftserklärung beinhaltet die Erklärung, dass der- oder diejenige nicht rechtswidrig wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und/oder hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen gerichtlich verurteilt worden ist. Hinzu kommt die Verpflichtung, jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Straftaten wegen sexualisierter Gewalt dem Dienstgeber unverzüglich mitzuteilen.

    Die Selbstauskunftserklärung (Selbstverpflichtungserklärung) schließt für das Führungszeugnis die Lücke, in der vor dem Hintergrund der mehrjährigen Wiedervorlagefrist kein aktuelles Führungszeugnis vorliegt.

     

    7. Verhaltenskodex

    Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige betreuen wir Kinder und Jugendliche in verschiedenen Bereichen und arbeiten mit ihnen zusammen.

    Die jungen Menschen sind uns anvertraut worden. Damit tragen wir eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Deshalb haben wir auch die Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen. Dieser Schutz erfordert ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen, bedarf aber als Fundament einer klaren, selbstverständlichen Grundhaltung jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters – unabhängig ob beruflich oder ehrenamtlich – um entsprechend unserem christlichen Menschenbild die Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen in einer Kultur der Achtsamkeit zu gestalten.

    Dies bedeutet:

 

  • Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
  • Wir achten und unterstützen das Recht eines jeden einzelnen auf körperliche Unversehrtheit.

 

  • Wir gestalten räumliche Nähe und Distanz so, dass sich keiner bedrängt fühlt. Wir respektieren uneingeschränkt, verbale oder nonverbale, persönliche Grenzsetzungen im Kontakt.
  • Wir nehmen grundsätzlich das individuelle und selbstbestimmte Bedürfnis des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen als Maßstab.
  • Wir gehen grundsätzlich achtsam und verantwortungsbewusst miteinander um. Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Ein „Nein“ oder „Halt stopp“ gilt es in jedem Fall zu akzeptieren. Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.

 

  • Wir gestalten unsere Beziehungen zu Menschen unserem jeweiligen pädagogischen, erzieherischen, seelsorglichen und pflegerischen Auftrag adäquat. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe, sind nicht erlaubt.
  • Übungseinheiten, Veranstaltungen, Spiele oder Unterricht usw. finden u.a. an und in den dafür vorgesehenen geeigneten Veranstaltungsorten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich sein.
  • Wir achten die Privat- und Intimsphäre eines jeden Einzelnen.
  • Wir nutzen Machtpositionen nicht aus. Intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Betreuern und Schutzbefohlenen reflektieren wir regelmäßig auf Machtmissbrauch.

 

  • Wir wählen eine angemessene gewaltfreie – auch non-verbale –  und keine aggressive sexualisierte Sprache.

 

  • Wir achten bei der Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien darauf, dass diese pädagogisch sinnvoll und altersadäquat sind.
  • Wir nutzen die sozialen Medien zum Zwecke der Kommunikation und des Informationsaustausches. Wir missbrauchen sie nicht, um unangemessene Nähe zu einzelnen Schutzbefohlenen aufzubauen.
  • Filme, Tonerzeugnisse, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen, extremistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Inhalten sind in allen kirchlichen Kontexten verboten.
  • Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten sie als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.Kinder und Jugendliche müssen diese Haltung überall dort spüren und erleben können, wo sie uns in den Einrichtungen, Kindergärten, Verbänden und Gruppierungen unserer Pfarrgemeinde begegnen. Sie müssen die Gewissheit haben, dass sie ernstgenommen werden, offen sprechen und bei Problemen Hilfe erwarten können. Denn Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohlfühlen und sichere Lebensräume finden. Sie sollen schnelle und kompetente Hilfe erfahren, wenn sie bei uns oder anderswo Gewalt erfahren müssen.Die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen in den Kindergärten werden in den pädagogischen Konzeptionen der Kitas konkretisiert, um die spezifischen Erfordernisse im pädagogischen Alltag des Elementarbereiches und seitens der pädagogischen Fachkräfte sorgfältig abzustimmen, transparent und einheitlich, wie auch verbindlich zu gestalten. Alle pädagogische Fachkräfte (auch alle neuen Fachkräfte) werden einbezogen und erhalten den Verhaltenskodex der Pfarrgemeinde und das pädagogische Konzept der Kita erläutert und ausgehändigt.  Der eigenständige Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsauftrag der Kita bringt besondere Aufgaben mit sich, wie das sexualpädagogische Konzept zu reflektieren, die Kinderrechte und den Präventionsauftrag auf allen Ebenen zu gestalten  und  die beziehungsvolle und achtsame Pflege positiv und respektvoll umzusetzen.Neuzugängen im ehrenamtlichen Engagement unserer Pfarrei wird bei Aufnahme der Tä-tigkeit der Verhaltenskodex (Anlage 2) erläutert übergeben. Die „Erklärung zum Verhaltenskodex“ (siehe Anlage 3) muss unterschrieben und im Pfarrbüro abgegeben werden. Die Prüfung der unterschriebenen Abgabe der Erklärung obliegt dem verantwortlichen Leiter der jeweiligen  Gruppierung.

    Falls eine Person den Verhaltenskodex unserer Gemeinde nicht entsprechend gegenzeichnet, ist eine Mitarbeit in unserer Pfarrgemeinde nicht möglich.

     

    Verantwortlich sind demnach im Jahre 2019

    Pfarrer Erdbürger für

    Haupt- und nebenamtliche Seelsorger

    Hauptamtliches Personal der Pfarrei

    Bücherei

    Marco Schomacher, hauptamtlicher Kirchenmusiker

    Chöre

    Kirchenmusik wie z.B. Familienmusiker

     

    Pfarrer Stepan Sharko für

    Messdiener

    Pfadfinder

    Lagerfreizeiten

     

    Pfarrer Rogers Birija für

    KLJB

     

    Pastoralreferent Norbert Westermann für

    Kommunion- und Firmkatecheten

    Familien- und Kindergottesdienstkreis

    Sternsinger

     

    Verbundleitung für

    Kindertagesstätten

     

    Leitung KOT für

    Bufdis und sonstige Ehrenamtliche

    Offene Kinder- und Jugendarbeit

     

    8. Beschwerdewege

    Das Einrichten von Beschwerdewegen hilft dabei, ein transparentes Verfahren mit klarer Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten herzustellen (PrävO § 7).

    Es bedarf hierbei einer gelebten Kultur, in der Kritik und Lob von Kindern und Jugendlichen bzw. allen in der Kirche Tätigen gehört und ernst genommen werden.

    Was alle Gruppierungen unserer Pfarrei, die mit Kindern, Jugendlichen sowie hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun haben, gemeinsam haben ist, dass die Leiter bzw. Verantwortlichen offen sind für Kritik und Lob der Teilnehmer. Zudem sind diese jederzeit ansprechbar und veröffentlichen auf Wunsch auch ihre Kontaktdaten.

    In unserer Pfarrei gibt es einen Handlungsleitfaden, an dem sich die haupt- und ehrenamt-lich Tätigen im Falle des Verdachts von sexueller Gewalt orientieren können:

    Handlungsleitfaden:

    1. Verdacht

    Man beobachtet eine Situation, die als Grenzverletzung beziehungsweise als sexueller Übergriff wahrgenommen wird, oder jemand erzählt von einer solchen Situation.

    2. Ruhe bewahren

    Bei einem Verdacht ist als erstes zu prüfen, woher dieser kommt, und die Situation ist wei-ter zu beobachten. Durch überlegtes Handeln können Fehlentscheidungen vermieden wer-den.

    3. Kontakt aufnehmen

    Es ist wichtig, mit einem Verdacht oder einem unguten Gefühl nicht alleine zu bleiben. Als Ansprechpartner kommen Kollegen/-innen, Leitungspersonen oder Fachberatungsstellen in Frage. Gemeinsam sollte abgewogen werden, welche nächsten Schritte zu tun sind.

    4. Prüfen

    Es ist zu prüfen, ob es sofortigen Handlungsbedarf gibt. Wenn es zu weiteren gefährdenden Situationen kommen kann, sollte nach Maßgabe der Fachberatung weiter vorgegangen werden. Je nach Sachlage sind Leitungspersonen, Jugendamt, Strafverfolgungsbehörden und die Ansprechpartner des Bistums zu informieren.

    5. Dokumentieren

    Der gesamte Prozess sollte in allen Schritten sorgfältig dokumentiert werden. Das hilft, die Einzelheiten später nachvollziehen zu können, und kann in einem möglichen Strafverfahren hilfreich sein.

    6. Achtung

    In einer Situation, in der man mit einem Verdacht auf sexuelle Gewalt konfrontiert ist, sind Sprachlosigkeit und das Gefühl, hilflos zu sein, zunächst einmal normal und keineswegs ein Zeichen von Versagen. Es ist wichtig, in dieser Situation für die persönliche Entlastung zu sorgen und auf sich selbst zu achten.

    7. Reflexion

    Es ist wichtig, den gesamten Prozess und die getroffenen Entscheidungen abschließend zu reflektieren. Dazu sollte auf das persönliche Befinden und die Situation im Team geschaut werden. Sinnvoll kann es sein, dazu externe Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Für unsere haupt- und ehrenamtlich Tätigen bedeutet dies, dass als erster Schritt bei einem Verdacht die Leitung der jeweiligen Gruppierung zu informieren ist, sprich die Lagerleitung, die Messdienerleitung oder aber auch den verantwortlichen Seelsorger. Dieser wendet sich bei weiterem Verdacht oder bei Unsicherheit an den/die Präventionsbeauftragten der Pfarrgemeinde und leitenden Pfarrer oder seines Vertreters. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen.

    Im Falle von Unsicherheit kann hier auf externe Hilfe, z.B. von Beratungsstellen, zurückgegriffen werden.

    Alle Schritte, die unternommen werden, sollten kurz dokumentiert werden (mit Datum). Nach Abschluss des Prozesses sollte dieser und die getroffenen Entscheidungen mit der betroffenen Gruppe / den betroffenen Personen reflektiert werden. Hilfreich ist hier ebenfalls das Hinzuziehen externer Hilfe.

    Wir unterscheiden zwischen internen und externen Beratungswegen.

    Hierbei gilt: Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Bei einem Strafverfahren ist eine Schweigepflicht wegen gegenstehender Rechte nicht unbedingt durchzuhalten und muss auch nicht im Sinne des Opfers sein.

    Interne Beratungswege:

    Im Verdachtsfall:

    Präventionsbeauftragte

    Pastoralreferent Norbert Westermann

    Tel.: 02505-93 19 25

    Mail: westermann-n@bistum-muenster.de

     

    Team Prävention (im Bedarfsfall durch die Präventionsbeauftragten oder den Ltd. Pfarrer zu benachrichtigen):

    Ulla Wilken

    Tel.: 02505-94 95 75

    Mail: jugendheim-altenberge@gmx.de

     

    Diakon Manfred Wissing

    Tel.: 02505-2923

    Mail: manfred.wissing@osnanet.de

     

     

     

    Zusätzlich zu informieren bei einem konkreten Vorfall:

    Leitender Pfarrer Heinz Erdbürger

    Tel.: 0151-143 98 762

    Mail: Erdbuerger@bistum-muenster.de

     

    Externe Beratungswege:

    Bischöfliche Beauftragte zur Prävention sexualisierter Gewalt

    Ann-Kathrin Kahle und Beate Meintrup

    Rosenstraße 17

    48143 Münster

    Tel: 0251 / 495 17 010 oder 0251 / 495 17 011

     

    Interventionsbeauftragter des Bistums Münster

    Peter Frings

    Tel.: 0251 495-6031

    frings-p@bistum-muenster.de

     

    Ansprechpartner für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs durch Priester, Ordensleute oder andere kirchliche Mitarbeitende im Bistum Münster

    Bernadette Böcker-Kock

    Tel.: 0151-634 047 38

    Bardo Schaffner

    Tel.: 0151- 438 166 95

     

    Hilfe für Kinder und Jugendliche:

    Nummer gegen Kummer: 0800 / 111 0 333

     

    Hotline für Opfer sexuellen Missbrauchs: 0800 / 22 555 30

     

    Strafverfolgungsbehörden:

    Polizei Steinfurt

    Liedekerker Str.

    48565 Steinfurt

    Tel.: 02551-15-0

    Polizeinotruf: 110

     

    Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei

    Hansaallee 10

    48429 Rheine

    05971-938 5917

    E-Mail: KKKP/ 0.Steinfurt@polizei.nrw.de

     

    Staatsanwaltschaft Münster

    Gerichtsstr.6

    48149 Münster

    Tel.: 0251-494-0

     

    Gewaltopferambulanz (Rechtsmedizin)

    Röntgenstr. 23

    48149 Münster

    Tel.: 0251-83 55151

     

    Staatliche Behörden:

    Kreisjugendamt Steinfurt

    Tecklenburger Str 10

    48565 Steinfurt

    Tel.: 02551 69-2305

     

    Beratungsstellen und Hilfsangebote

     

    Jugendschutzstelle Hörstel

    Kinderschutzdienst für den Kreis Steinfurt

    48477 Hörstel

    Tel: 05459 – 98360

    Region: Steinfurt

    Angebot: Krisendienst

     

    Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster – Beratungsstelle Müns-ter

    Königsstraße 25

    48143 Münster

    Tel: 0251 / 13 533 – 0

    Fax: 0251 / 13 533 – 22

    Mail: efl-muenster@bistum-muenster.de

    www.efl-bistum-ms.de

     

    Ärztliche Kinderschutzambulanz, Träger: Deutsches Rotes Kreuz

    Melcherstraße 55

    48149 Münster

    Tel: 0251 / 418 54 – 0

    Fax: 0251 / 418 54 – 26

    Mail: kinderschutzambulanz@drk-muenster.de

     

    Beratungsstelle im DKSB Münster (Hilfen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte)

    Berliner Platz 33

    48143 Münster

    Tel: 0251 / 471 80

    Fax: 0251 / 511 478

    Mail: info@kinderschutzbund-muenster.de

    www.kinderschutzbund-muenster.de

     

    Krisenhilfe Münster

    Träger: Verein zur Suizidprophylaxe und Krisenbegleitung Münster e.V.

    Klosterstraße 33-34

    48149 Münster

    Telefon: 0251 / 51 90 05

    kontakt@krisenhilfe-muenster.de

    www.krisenhilfe-muenster.de

     

    Notruf für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen und Mädchen e.V.

    Frauennotruf e. V.

    Telefon: 0251 / 34 44 305

    www.frauennotruf-muenster.de

     

    Internet:

    Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Münster – www.praevention-im-bistum-muenster.de

     

    Seiten des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – www.beauftragter-missbrauch.de

     

    Informationen des BDKJ – www.bdkj.de/themen/missbrauch-und-praevention

     

    Seite für Menschen, die eine sexuelle Neigung zu Kindern bzw. Jugendlichen spüren und nicht zu Täter/Innen werden wollen www.kein-taeter-werden.de

     

    Beratungsstellenfinder, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen – www.nina-info.de

     

    Informationen und Materialien der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NW e.V. – www.thema-jugend.de

     

    Aufklärung über die Rechte und über sexuellen Missbrauch für Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren – www.trau-dich.de

     

    Alle, die neu in die ehrenamtliche Arbeit unserer Pfarrei im Bereich Kinder und Jugend bzw. hilfe- und schutzbedürftiger Erwachsener einsteigen, werden über ein Infoblatt über das Institutionelle Schutzkonzept informiert. Dies beinhaltet die Internetadresse, unter der das ausführliche Institutionelle Schutzkonzept zu finden ist, explizit den Beschwerdeweg sowie den Verhaltenskodex, der unterschrieben und wieder an das Pfarrbüro gegeben werden muss. Dieses Infoblatt ist im Anhang angehängt (Anlage 4).

     

    9. Qualitätsmanagement

    Die Durchführung einer Risiko- und Situationsanalyse sowie das Erstellen eines ISK tragen zur Qualität unserer Pfarrei bei, da sich die Beteiligten intensiv mit den Bausteinen des ISK und damit auch mit dem Schutz gegen sexualisierte Gewalt auseinandersetzen. Sie werden so für dieses Thema sensibilisiert und nach außen hin wird deutlich, dass dies einen wichtigen Stellenwert in unserer Pfarrei hat.

    Nach der Präventionsordnung (vgl. PrävO § 8) wird das ISK unserer Gemeinde nach folgenden Vorkommnissen überprüft werden:

 

  • nach einem Vorfall sexualisierter Gewalt
  • bei strukturellen Veränderungen (wie z.B. Pfarrerwechsel)
  • spätestens alle fünf JahreDie Methodik wird entsprechend der pfarrlichen Situation überlegt.Die Überarbeitung des ISK übernehmen die Präventionsbeauftragten.Ab dem 01. Oktober 2019 ist Pastoralreferent Norbert Westermann als Präventionsfachkraft in der Pfarrei St. Johannes Baptist Altenberge benannt.

     

    10. Aus- und Fortbildung

    Alle Haupt- und Ehrenamtlichen in der Pfarrei, die regelmäßig Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sowie hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen haben, müssen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt im Rahmen von Intensiv- oder Basisschulungen aus- und fortgebildet werden (siehe PrävO § 9). Der jeweilige Personenkreis und der erforderliche Umfang ergibt sich aus dem Curriculum zur Präventionsordnung des Bistums Münster.

    Die Übersicht bei den haupt- und nebenamtlichen Seelsorger befindet sich beim Generalvikariat Münster. Die entsprechende Übersicht der hauptamtlichen Angestellten wird bei der Zentralrendantur Emsdetten in den Personalakten geführt.

    Das BGV und die Zentralrendantur haben den Aus- und Fortbildungsbedarf sowie den erforderlichen Nachweis hierüber im Blick und verständigen bei Bedarf den leitenden Pfarrer.

    Die Übersicht bei den ehrenamtlich Tätigen in der Pfarrei führt das Pfarrbüro, welches die Schulungsmaßnahmen in Absprache mit den vom leitenden Pfarrer hierfür benannten leitenden Verantwortlichen der jeweiligen Gruppierung kontrolliert und dokumentiert.

     

    11. Maßnahmen zur Stärkung

    Unter „Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ sind Maßnahmen zu verstehen, die Kinder und Jugendliche in der Stärkung ihrer Persönlichkeit unterstützen und damit sexualisierter Gewalt vorbeugen.

    Solche Maßnahmen sehen wir als Pfarrei in erster Linie als Aufgabe der Erziehungsberechtigten, von Kindertagesstätten sowie der Schulen an. Nichtsdestotrotz gibt es in unserer alltäglichen Arbeit Methoden und Projekte, die unter „Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ zählen, aber nicht explizit als solche hervorgehoben werden.

    Hierzu zählen erlebnispädagogische Einheiten im Bereich der Erstkommunion- und Firmkatechese, der Ferienlager und der Jugend- und Messdienerarbeit. Dazu gehört auch, dass das „Nein“ eines Teilnehmers respektiert wird und Spiele / pädagogische Einheiten auf freiwilliger Basis stattfinden.

    Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden immer wieder Angebote zur Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens gegeben. Seit über 10 Jahren finden hier jährliche Selbstbehauptungskurse für Mädchen statt.

     

    12. Schlusswort

    Genehmigt auf der Kirchenvorstandsitzung am 09. September 2019 und in Kraft gesetzt durch den Kirchenvorstand der Pfarrei St. Johannes Baptist Altenberge zum 01. Oktober 2019

    Für den Kirchenvorstand:

    ___________________________________(Pfarrer Heinz Erdbürger )

    ___________________________________(Prof. Dr. Bernward Büsse, stellvertr. Vorsitzender)

    ___________________________________(Stefan Evers)

     

    Anlagen:

    Anlage 1 Selbstauskunftserklärung

    Anlage 2 Verhaltenskodex der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Altenberge

    Anlage 3 Erklärung zu o.g. Verhaltenskodex

    Anlage 4 Infoblatt zum ISK der Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist Altenberge (wird noch erarbeitet)

    Anlage 5 Dokumentationsbogen

    Anlage 6 Muster zum Vermerk zur Einsichtnahme  in ein Führungszeugnis