Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in unserer Pfarrgemeinde bestmöglich zu gewährleisten, ist jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter gefordert, die Prävention von sexualisierter Gewalt zu einem wichtigen Bestandteil ihrer/ seiner Arbeit zu machen.
Dabei geht es um wirksame Schutzmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen, in unseren Vereinen und Verbänden und es geht nicht zuletzt um schnelle und kompetente Hilfe, wenn Kinder oder Jugendliche in oder außerhalb unserer Pfarrgemein de von sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Dieser Schutz und diese Hilfe gründen auf unserem christlichen Auftrag, der in einer Haltung von Wertschätzung und Respekt den Menschen gegenüber lebendig wird und eine Kultur der Achtsamkeit in unserer Pfarrgemeinde entstehen lässt.
Daher ist es unserer Pfarrei und allen darin Mitwirkenden ein zentrales Anliegen, diese Kul-tur der Achtsamkeit und durch ein sensibilisiertes Hinhören und Hinsehen zu fördern und zu schulen, so dass unsere Pfarrei kein Tatort sexueller Gewalt wird und Betroffene angemessene Hilfe finden können.
Hierbei hilft auch das folgende erarbeitete „Institutionelle Schutzkonzept“ (kurz ISK).
Grundlage für das ISK ist eine durchgeführte Risiko- und Situationsanalyse durch eine Projektgruppe, bestehend aus Diakon Manfred Wissing, Verbundleiterin Maria Schneider und Leiterin des K.O.T. Jugendheim Altenberge, Ulla Wilken.
Die sich aus dieser Analyse ergebenden Ergebnisse wurden in das ISK eingearbeitet. Das erstellte und verabschiedete Schutzkonzept wird auf der Homepage veröffentlicht und ein ausgedrucktes Exemplar liegt im Pfarrbüro zur Einsicht aus. Des Weiteren werden jede/jeder Hauptamtliche sowie die Leitungen der betroffenen Kindergärten, Gruppen, Vereine und Verbänden ein Exemplar ausgehändigt bekommen.
Abgespeichert wird das ISK im Pfarrbüro.
Um zu wissen, wie sexualisierter Gewalt vorgebeugt werden kann, ist es notwendig, zu klären, was fachlich mit sexualisierter Gewalt gemeint ist.
Es werden drei Abstufungen sexualisierter Gewalt unterschieden:
Grenzverletzungen
„Grenzverletzungen beschreiben ein einmaliges oder maximal gelegentliches unangemessenes Verhalten, das zumeist unbeabsichtigt geschieht. Häufig geschehen diese aufgrund fehlender persönlicher oder fachlicher Reflexion oder weil, besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, konkrete Regelungen für bestimmte Situationen nicht klar und transparent gemacht wurden.“
Grenzverletzungen sind nicht immer strafrechtlich relevante Tatbestände, da die Grenzen oft fließend und für Außenstehende nicht immer eindeutig zu erkennen sind.
Beispiele für Grenzverletzungen können sein:
Sexuelle Übergriffe
„Sexuelle Übergriffe sind klare Hinwegsetzungen über gesellschaftliche Normen, institutionelle Regeln, fachliche Standards und die individuellen Grenzen und verbale, non-verbale oder körperliche Widerstände der Opfer. Sie geschehen nicht zufällig oder aus Versehen; sie sind zielgerichtet und in der Regel nicht einmalig.“
Beispiele für sexuelle Übergriffe sind:
Wiederholte Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (Bsp: Gespräche über das eigene Sexualleben, Aufforderungen zu Zärtlichkeiten)
Sexueller Missbrauch
„Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. “Bei sexuellem Missbrauch handelt es sich immer um eine Straftat (§§ 174 ff. StGB).
Beispiele für sexuellen Missbrauch sind:
Keinem Menschen kann man ansehen, ob er oder sie ein Täter ist und Kinder missbraucht. Daher ist es wichtig, sich mit den Strategien von Tätern / Täterinnen auseinander zusetzen.
Täter / Täterinnen…
In der Projektgruppe sind aus der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Altenberge Personen vertreten, die insbesondere in den Bereichen tätig sind, in denen ein reger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen besteht. Aus der Projektgruppe heraus wurde für die Bereiche Kindertagesstätten und Jugendheim die gewünschte Risiko- und Situationsanalyse betrieben.Zudem wurden die Priester, der Pastoralreferent, der die Katechese vorbereitet und durchführt, ein Ständiger Diakon, der Kirchenmusiker sowie die Pfarrsekretärinnen befragt, wo sie in ihrer Arbeit bzw. bei der Nutzung dienstlicher oder privater Räumlichkeiten risikobehaftete Ansatzpunkte sehen, die sexuelle Handlungen gegenüber Kindern und Jugendlichen möglich machen oder erleichtern könnten.
Hierbei ergaben sich folgende, beachtenswerte Anhaltspunkte:
Risikozeiten
Als Risikozeiten sind vor allem der Abend, die Nacht und die Zeiten an Wochenenden definiert worden.
Risikoobjekte:
Zudem sind weitere Objekte wie die Ferien- und Lagerunterkünfte sowie Orte mit Übernachtungsmöglichkeiten bei Firm- oder Erstkommunionfahrten sowie Sportstätten (Hallenbad, Sporthalle) in den Blick zu nehmen.
Die Einladungen von Kindern und Jugendlichen in die Privaträume von Haupt- und Ehrenamtlichen sollte gut bedacht und geprüft werden.
Im Rahmen einer Begehung sollten mit den Kindern und Jugendlichen in den kircheneigenen Räumen sogenannte „Angsträume“ von diesen benannt werden können.
Risikofaktoren
Die Belegung der Räume der Pfarrgemeinde, insbesondere im Karl-Leisner-Haus (Pfarrheim) und im KOT (Jugendheim), ist nicht in einer zentralen Übersicht im Pfarrbüro nachvollziehbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Pfarrgemeinde keine Überblick darüber hat, wer welche Schlüssel für Räume der Kirchengemeinde im Besitz hat und nutzt. Dieser fehlende Überblick und die sich daraus ergebende mangelhafte Kontrolle sorgt dafür, dass die Nutzung von Räumlichkeiten durch „Jedermann/Jedefrau“, ob berechtigt oder nicht, unkontrollierbar möglich ist.
In der Messdiener- und Pfadfinderarbeit finden die entsprechenden Gruppenstunden im Karl-Leisner-Haus oder in der Kaplanei statt. Manche Aktivitäten werden auch außerhalb von Gebäuden z.B. auf dem Abenteuerspielplatz, auf dem Kirchplatz oder im Wald ausgeführt.
Das Üben der Messdiener findet in der Kirche oder in der Sakristei statt. In diesen Fällen sind Einzelübungen für einzelne Messdiener oder Messdienerin durch Mitarbeiter der Kirchengemeinde auf jeden Fall zu vermeiden. Ungefragtes Zurechtziehen der Gewänder ist zu unterlassen.
Die Fahrten zu einzelnen Veranstaltungen finden mit dem Gemeindebulli oder mit Privatfahrzeugen statt. Fahrten mit einzelnen Kindern/Jugendlichen oder Schutzbefohlenen sollten, soweit möglich, vermieden werden.
Die Lager der Messdiener und Pfadfinder finden außerhalb von Altenberge in Zelten oder festen Gebäuden wie Schützenhallen statt. Durch die räumliche, aber auch emotionale Nähe zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen und die Dauer der Begleitungen, sei es in der Gruppenarbeit oder in den Lagern, ist eine Präventionsschulung für alle Leiter bzw. Mitarbeiter in diesen Tätigkeitsfeldern unverzichtbar.
Die Chorarbeit und die kindliche Musikfrüherziehung werden durch den Kirchenmusiker und die Chorleiterin durchgeführt. Eine Probe mit einzelnen Kindern sollte grundsätzlich vermieden werden.
Die Katechese mit den Erstkommunionkindern und den Firmlingen findet über mehrere Wochen in Kleingruppen statt und beinhaltet ebenfalls eine große emotionale und räumliche Nähe zu den anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Insbesondere an den beiden Firmwochenenden an Orten außerhalb der Pfarrgemeinde könnten entsprechende Anbahnungsversuche unternommen und Gelegenheiten zu einem nicht angepassten oder missbräuchlichen Verhalten geschaffen werden.
Sowohl in der Kommunion- als auch in der Firmvorbereitung wird in Groß- und Kleingruppen bzw. in Projekten gearbeitet. Die Vorbereitung und Begleitung von einzelnen Kindern und Jugendlichen sollte soweit wie möglich vermieden werden.
Die jährliche Sternsingeraktion wird durch Haupt- und Ehrenamtliche durchgeführt und begleitet. Hierbei ist besonders die immer wieder angebotene Dankeschönaktion im Hallenbad zu beachten, weil hier neben der Nähe zu den Kindern noch deren anlassbedingte Badekleidung im Hinblick auf Tatgelegenheiten animierend, zumindest bei Hilfestellungen irreführend, wirken kann.
Während die Firmkatecheten im Rahmen ihrer Gruppenleiterausbildung eine Präventionsschulung durchlaufen haben, haben die Erstkommunionkatecheten und das Sternsingerteam eine solche Schulung bisher nicht erhalten. Die Erstkommunionkatecheten wurden im Rahmen der Katechesevorbereitung in dieser Frage sensibilisiert.
Bei dem Jugendverband der KLJB ist nicht bekannt, wer als Leiter oder Vorstand die entsprechenden Schulungen besucht hat.
Ob die verantwortlichen Mitarbeiterinnen der Bücherei geschult sind, ist derzeit nicht bekannt und sollte im Zusammenhang mit der Grundsatzfrage, in welcher Form diese Ehrenamtlichen zu schulen sind, geklärt werden.
Die dauerhafte Schulung dieser Ehrenamtlichen bleibt eine wiederkehrende Herausforderung. Die Art und Weise ist noch zu klären, wie diese Analyse zeigt.
Personen, die in unserer Kirchengemeinde Aufgaben übernehmen, müssen dafür nicht nur fachlich geeignet sein, sondern auch über eine persönliche Eignung verfügen, und sie dürfen keine Straftaten im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 PrävO verübt haben.
Um die persönliche Eignung sicherzustellen, geht die Kirchengemeinde St. Johannes Baptist aktiv folgende Schritte:
Haupt- und Nebenberufliche, dauerhaft beschäftigte Honorarkräfte
Die Prävention sexualisierter Gewalt wird in Bewerbungs- und Personalgesprächen thematisiert.
Die für uns haupt- und nebenberuflich tätigen Personen sowie dauerhaft beschäftigte Honorarkräfte unterschreiben eine Selbstauskunftserklärung (Anlage 1) sowie die Erklärung zum Verhaltenskodex (Anlage 3) der Kirchengemeinde. Alle haupt- und nebenberuflich tätigen Personen unserer Kirchengemeinde werden zum Thema „sexualisierte Gewalt“ regelmäßig geschult.
Ehrenamtliche
Die Verantwortung für den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten liegt zunächst beim leitenden Pfarrer. Er delegiert die Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung an die leitenden Verantwortlichen der Gruppierungen der Kirchengemeinde.
Vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit muss ein Gespräch geführt werden, in dem auch die Prävention gegen sexualisierte Gewalt thematisiert wird und auf die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung hingewiesen wird.
Ehrenamtlich engagierte Personen unterzeichnen die Erklärung zum Verhaltenskodex der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Altenberge.
Der Verhaltenskodex (Anlage 2) wird allen Haupt- und Ehrenamtlichen ausgehändigt.
Erweitertes Führungszeugnis
Jeder haupt- und nebenamtlich Tätige in unserer Pfarrei, der im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und/oder hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun hat, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies gilt für alle, die länger als drei Monate in ihrem Bereich tätig sind. Dies gilt auch für Ehrenamtliche in der Pfarrei, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Minderjährige oder schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsene im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit, der Katechese und der von der Pfarrei organisierten Ferienfreizeiten oder die vergleichbare Kontakte zu ihnen haben, ein Erweitertes Führungszeugnis den Verantwortlichen der entsprechenden Arbeitsbereiche vorzulegen.
Selbstauskunftserklärung (Selbstverpflichtungserklärung)
Über das erweiterte Führungszeugnis hinaus werden gemäß § 5 der Präventionsordnung alle hauptamtlich, nebenamtlich und Ehrenamtlich tätige Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und/oder hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun haben, aufgefordert, einmalig eine Selbstauskunfts-erklärung zu unterschreiben. Diese wird vom kirchlichen Rechtsträger verwaltet und aufbewahrt, gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Selbstauskunftserklärung beinhaltet die Erklärung, dass der- oder diejenige nicht rechtswidrig wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und/oder hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen gerichtlich verurteilt worden ist. Hinzu kommt die Verpflichtung, jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Straftaten wegen sexualisierter Gewalt dem Dienstgeber unverzüglich mitzuteilen.
Die Selbstauskunftserklärung (Selbstverpflichtungserklärung) schließt für das Führungszeugnis die Lücke, in der vor dem Hintergrund der mehrjährigen Wiedervorlagefrist kein aktuelles Führungszeugnis vorliegt.
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige betreuen wir Kinder und Jugendliche in verschiedenen Bereichen und arbeiten mit ihnen zusammen.
Die jungen Menschen sind uns anvertraut worden. Damit tragen wir eine große Verantwortung für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Deshalb haben wir auch die Pflicht, sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt zu schützen. Dieser Schutz erfordert ein Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen, bedarf aber als Fundament einer klaren, selbstverständlichen Grundhaltung jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters – unabhängig ob beruflich oder ehrenamtlich – um entsprechend unserem christlichen Menschenbild die Begegnungen mit Kindern und Jugendlichen in einer Kultur der Achtsamkeit zu gestalten.
Dies bedeutet:
Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten sie als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern. Kinder und Jugendliche müssen diese Haltung überall dort spüren und erleben können, wo sie uns in den Einrichtungen, Kindergärten, Verbänden und Gruppierungen unserer Pfarrgemeinde begegnen. Sie müssen die Gewissheit haben, dass sie ernstgenommen werden, offen sprechen und bei Problemen Hilfe erwarten können. Denn Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohlfühlen und sichere Lebensräume finden. Sie sollen schnelle und kompetente Hilfe erfahren, wenn sie bei uns oder anderswo Gewalt erfahren müssen.Die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen in den Kindergärten werden in den pädagogischen Konzeptionen der Kitas konkretisiert, um die spezifischen Erfordernisse im pädagogischen Alltag des Elementarbereiches und seitens der pädagogischen Fachkräfte sorgfältig abzustimmen, transparent und einheitlich, wie auch verbindlich zu gestalten. Alle pädagogische Fachkräfte (auch alle neuen Fachkräfte) werden einbezogen und erhalten den Verhaltenskodex der Pfarrgemeinde und das pädagogische Konzept der Kita erläutert und ausgehändigt. Der eigenständige Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsauftrag der Kita bringt besondere Aufgaben mit sich, wie das sexualpädagogische Konzept zu reflektieren, die Kinderrechte und den Präventionsauftrag auf allen Ebenen zu gestalten und die beziehungsvolle und achtsame Pflege positiv und respektvoll umzusetzen. Neuzugängen im ehrenamtlichen Engagement unserer Pfarrei wird bei Aufnahme der Tätigkeit der Verhaltenskodex (Anlage 2) erläutert übergeben. Die „Erklärung zum Verhaltenskodex“ (siehe Anlage 3) muss unterschrieben und im Pfarrbüro abgegeben werden. Die Prüfung der unterschriebenen Abgabe der Erklärung obliegt dem verantwortlichen Leiter der jeweiligen Gruppierung.Falls eine Person den Verhaltenskodex unserer Gemeinde nicht entsprechend gegenzeichnet, ist eine Mitarbeit in unserer Pfarrgemeinde nicht möglich.
Verantwortlich sind demnach im Jahre 2024
Das Einrichten von Beschwerdewegen hilft dabei, ein transparentes Verfahren mit klarer Regelung der Abläufe und Zuständigkeiten herzustellen (PrävO § 7).
Es bedarf hierbei einer gelebten Kultur, in der Kritik und Lob von Kindern und Jugendlichen bzw. allen in der Kirche Tätigen gehört und ernst genommen werden.
Was alle Gruppierungen unserer Pfarrei, die mit Kindern, Jugendlichen sowie hilfe- und schutzbedürftigen Erwachsenen zu tun haben, gemeinsam haben ist, dass die Leiter bzw. Verantwortlichen offen sind für Kritik und Lob der Teilnehmer. Zudem sind diese jederzeit ansprechbar und veröffentlichen auf Wunsch auch ihre Kontaktdaten.
In unserer Pfarrei gibt es einen Handlungsleitfaden, an dem sich die haupt- und ehrenamtlich Tätigen im Falle des Verdachts von sexueller Gewalt orientieren können:
Handlungsleitfaden:
Für unsere haupt- und ehrenamtlich Tätigen bedeutet dies, dass als erster Schritt bei einem Verdacht die Leitung der jeweiligen Gruppierung zu informieren ist, sprich die Lagerleitung, die Messdienerleitung oder aber auch den verantwortlichen Seelsorger. Dieser wendet sich bei weiterem Verdacht oder bei Unsicherheit an den/die Präventionsbeauftragten der Pfarrgemeinde und leitenden Pfarrer oder seines Vertreters. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen.
Im Falle von Unsicherheit kann hier auf externe Hilfe, z.B. von Beratungsstellen, zurückgegriffen werden.
Alle Schritte, die unternommen werden, sollten kurz dokumentiert werden (mit Datum). Nach Abschluss des Prozesses sollte dieser und die getroffenen Entscheidungen mit der betroffenen Gruppe / den betroffenen Personen reflektiert werden. Hilfreich ist hier ebenfalls das Hinzuziehen externer Hilfe.
Wir unterscheiden zwischen internen und externen Beratungswegen.
Hierbei gilt: Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Bei einem Strafverfahren ist eine Schweigepflicht wegen gegenstehender Rechte nicht unbedingt durchzuhalten und muss auch nicht im Sinne des Opfers sein.
Präventionsbeauftragte:
Pastoralreferentin
Andrea Spieker-Kreft
Tel.: 02505 9319-11
spieker-kreft(at)bistum-muenster.de
Team Prävention (im Bedarfsfall durch die Präventionsbeauftragten oder den Ltd. Pfarrer zu benachrichtigen):
Ulla Wilken
Tel.: 02505 9495-75
wilken-u(at)bistum-muenster.de
Diakon Manfred Wissing
Tel.: 02505 2923
manfred.wissing(at)osnanet.de
Zusätzlich zu informieren bei einem konkreten Vorfall:
Leitender Pfarrer Jochen Kosmann
Tel.: 02505 9319-94
kosmann-j(at)bistum-muenster.de
Interventionsbeauftragte des Bistums Münster:
Christina Kogenschott
Tel. 0251 495-6967
E-Mail kogenschott(at)bistum-muenster.de
Ansprechpersonen bei Fällen sexuellen Missbrauchs:
Hildegard Frieling-Heipel
Tel.: 0173 1643969
Marlies Imping
Tel.: 0162 2078689
Dr. Margret Nemann
Tel.: 0152 57638541
Weitere Informationen unter dem folgenden Link:
Hilfe für Kinder und Jugendliche:
Nummer gegen Kummer:
Tel.: 0800 111 0 333
Hotline für Opfer sexuellen Missbrauchs:
Tel.: 0800 22 555 30
Strafverfolgungsbehörden:
Polizeinotruf: 110
Polizei Steinfurt
Liedekerker Str. 70
48565 Steinfurt
Tel.: 02551 150
Kriminalprävention / Opferschutz der Polizei
Hansaallee 10
48429 Rheine
Tel.: 05971 938-5917
Staatsanwaltschaft Münster
Gerichtsstr. 6
48149 Münster
Tel.: 0251 494-0
Gewaltopferambulanz (Rechtsmedizin)
Röntgenstr. 23
48149 Münster
Tel.: 0251 83-55151
Staatliche Behörden:
Kreisjugendamt Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Tel.: 02551 69-2305
Beratungsstellen und Hilfsangebote:
Jugendschutzstelle Hörstel
Kinderschutzdienst für den Kreis Steinfurt
48477 Hörstel
Tel.: 05459 98360
Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster – Beratungsstelle Münster
Königsstraße 25
48143 Münster
Tel.: 0251 13533-0
efl-muenster(at)bistum-muenster.de
www.efl-bistum-ms.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Ärztliche Kinderschutzambulanz, Träger: Deutsches Rotes Kreuz
Melcherstraße 55
48149 Münster
Tel.: 0251 41854-0
kinderschutzambulanz(at)drk-muenster.de
Beratungsstelle im DKSB Münster (Hilfen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte)
Berliner Platz 33
48143 Münster
Tel.: 0251 47180
info(at)kinderschutzbund-muenster.de
www.kinderschutzbund-muenster.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Krisenhilfe Münster, Träger: Verein zur Suizidprophylaxe und Krisenbegleitung Münster e.V.
Klosterstraße 33-34
48149 Münster
Tel.: 0251 519005
kontakt(at)krisenhilfe-muenster.de
www.krisenhilfe-muenster.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Notruf für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen und Mädchen e.V.
Frauennotruf e. V.
Tel.: 0251 3444305
www.frauennotruf-muenster.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Prävention sexualisierter Gewalt im Bistum Münster
www.praevention-im-bistum-muenster.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Seiten des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
www.beauftragter-missbrauch.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Informationen des BDKJ
www.bdkj.de/themen/missbrauch-und-praevention (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Seite für Menschen, die eine sexuelle Neigung zu Kindern bzw. Jugendlichen spüren und nicht zu Täter/Innen werden wollen
www.kein-taeter-werden.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Beratungsstellenfinder, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
www.nina-info.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Informationen und Materialien der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NW e.V.
www.thema-jugend.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Aufklärung über die Rechte und über sexuellen Missbrauch für Jungen und Mädchen zwischen 8 und 12 Jahren
www.trau-dich.de (externer Link, öffnet in neuem Tab)