Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung der katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für die Arbeit ist das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG), das im Jahr 2024 neu erlassen wurde.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer sowie einer nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen. In unserer Kirchengemeinde sind es zehn gewählte Mitglieder.
Der Kirchenvorstand wird in geheimer und unmittelbarer Wahl von den Gemeindemitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt.
Pfarrer Jochen Kosmann (Vors.)
Prof. Dr. Bernward Büsse (stellv. Vors.)
Stefan Evers (Haushaltsbeauftragter)
Werner Beckmann
Martin Fieke
Andreas Hesener
Elisabeth Hüsing
Norbert Katzer
Klaus Niehues
Josef Mormann
Werner Spieker
Angelika Wiedau-Gottwald (entsandt vom Pfarreirat)
Die Amtszeit geht von 2025 bis 2029.